grammis 2.0das grammatische informationssystem des instituts für deutsche sprache (ids) |
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GeltungsmodifikationenMit jedem Diktum ist ein Anspruch auf Geltung verbunden, der bei regelgerechtem Gebrauch einer geeigneten kommunikativen Ausdruckseinheit in Interaktionen einzubringen ist. Bei Dikta im Aussage-Modus etwa ist dies ein Anspruch auf Wahrheit der vorgebrachten Proposition, bei Dikta im Aufforderungs-Modus wiederum ein Anspruch darauf, dass der Adressat dafür Sorge zu tragen hat, dass Verhältnisse eintreten, wie sie mit der vorgebrachten Proposition entworfen werden. Ein mit einem Diktum gegebener Geltungsanspruch kann grundsätzlich in zweierlei Weise modifiziert werden:
Solche Spezifikationen - es gibt sie unter verschiedenen Gesichtspunkten - liegen etwa hier vor: Obzwar angeschlagen, ist
er doch Manns genug, der gekuranzten Mitarbeiterin des Kunstsachverständigen
beizuspringen. Am Ende ist der Kunde ist zufrieden,
weil er meint ein Schnäppchen geschlagen zu haben, und der
Bazari freut sich, weil er weiß, den anderen übers Ohr gehauen zu
haben. Die Sperre gilt heute nicht
flächendeckend, sodass Neugründungen immer noch möglich sind,
Flexibilität aber gefragt ist. Das Zahlenverhältnis weiblicher und
männlicher Praxisinhaber zum Beispiel ist hier etwa ausgewogen,
wohingegen Frauen in der gesamten Zahnärzteschaft diesen Schritt in die
Selbstständigkeit wesentlich seltener als ihre Kollegen
wagen.
Geltungsrestriktionen können prinzipiell unter beliebigen Gesichtspunkten vorgenommen werden, doch, da es sich hierbei um eine rein logische Operation handelt, sind sie - anders als Geltungsspezifikationen - nicht weiter zu subklassifizieren. Hier einige typische Formen: Toleranz und Kompromissbereitschaft auf
beiden Seiten seien gefragt, wenn die Entscheidung für den Standort
Karl-Liebknecht-Straße fallen sollte. Robin Wood teilte mit, die Firma habe mit
Schadensersatzforderungen gedroht, falls die Aktion nicht bis 8 Uhr
beendet sein werde. Alle Berliner träumen in der U-Bahn,
sofern es sich nicht um Zeitungsleser oder Bücherratten
handelt. Ob sie nun spezifizierend oder restringierend wirken, immer ändern Geltungsmodifikationen etwas an den mit ihrem Basisdiktum gegebenen Geltungsansprüchen. Das unterscheidet sie grundsätzlich von geltungsneutralen Erweiterungen von Dikta, wie sie etwa in diesen Beispielen zum Ausdruck kommen: © IDS Mannheim. Zuletzt geändert am 28.08.2003 14:58. |